Hygieneinspektion VDI 6022

"Die Richtlinie VDI 6022 beschreibt den Stand der Technik bezüglich der Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte und an die Beurteilung der Raumluftqualität."

 

Blatt 1 der Richtlinie VDI 6022 Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte legt den Anwendungsbereich der Richtlinienreihe fest für alle Räume, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden aufhalten. Sie gilt für alle Zuluftanlagen sowie für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen.

Die große Hygieneinspektion ist in Abständen von 2 oder 3 Jahren durchzuführen. Der Abstand ist abhängig von in der Anlage verbauten Befeuchtungseinrichtungen oder erdverlegten Komponenten.

RLT-Anlagen (Raumlufttechnik) müssen so betrieben und instand gehalten werden, dass Anforderungen der Hygiene dauerhaft eingehalten werden. Dazu dienen nach der Hygiene-Erstinspektion die Hygieneinspektion und die Hygienekontrollen nach VDI 6022 Blatt 1.

(Quelle: Wikipedia)

 

RLT-Anlagen im Unternehmen

Wird an Arbeitsstätten bzw. deren Aufenthaltsräumen eine raumlufttechnische Anlage betrieben, fällt sie unter das Arbeitsschutzgesetz und muss ständig auf Stand der Technik gehalten werden (VDI 6022). Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, diese Anlagen regelmäßig zu prüfen um gesundheitlich verträgliche Luft zu liefern und die Anlagen-Betriebssicherheit zu gewährleisten.

"Aufenthaltsräume sind z.B. Arbeitsplätze in Büro- oder Industriegebäuden, Pausenräume, Wohnräume, Versammlungs- und Verkaufsräume, Sportstätten." Dazu zählen nicht nur Arbeitsräume, sondern z.B. auch Hotels.

(Auszug VDI 6022)

 

Unter dem Punkt DOWNLOAD stellen wir Ihnen mehrere Infoblätter zum Thema zur Verfügung.

 

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